Für den Tennissport in Hessen kann es weiter gehen wie bisher! Der Sport in Hessen bleibt von den erweiterten Einschränkungen unberührt.
Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes (max. 4 Personen/Platz) gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen aber geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft.
Das bedeutet für das Tennistraining:
- Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler). In unserer Halle gibt es hierzu keine Ausnahmen, da der Platz für einen von außerhalb coachenden Trainer nicht gegeben ist!
- der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)
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