Endlich draussen spielen!

Schon vor der offiziellen Saisoneröffnung können die Plätze von Mitgliedern bereits ab heute genutzt werden. Bitte meldet Euch bei Frau Maksic an damit wir die Corona-Nachverfolgung gewährleisten können.
Haltet euch an die Abstandsregeln und denkt dran, erlaubt sind:


Einzel
Doppel mit max. zwei Hausständen
Einzeltraining

Viel Spaß und genießt die Sonne!

Hier die für Hanau angepassten Coronaregeln des HTV:

Die Freiluftsaison steht vor der Tür, das Wetter passt und die Lust, wieder auf dem Tennisplatz zu stehen, ist allgegenwertig. Einige Vereine haben Ihre Plätze bereits vergangenes Wochenende eröffnet, andere folgen am kommenden Osterwochenende. Doch was ist eigentlich alles zu beachten – gerade jetzt, wo das Infektionsgesehen wieder steigt? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Die Hessische Landesregierung hat die Anfang März beschlossenen Maßnahmen für den Sport zuletzt bis einschließlich 18. April verlängert. Grundsätzlich gilt: es dürfen maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten in Gruppen trainieren. Doppel sind somit nur mit Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen möglich.

Folgend sind alle wichtigen Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Hess. Landesregierungzusammengefasst:

  • Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen bis zu 5 Personen mit einem Trainer Sport treiben.
  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Sanitäreinrichtungen teilen! und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
  • Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen
  • Die Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen. Die Schuhe können vor Ort gewechselt werden.
  • Die Anwesenheit muss dokumentiert werden.