COVID-19 Updates

Hier verlinken wir Euch die aktuellen Corona-Seiten des LSB, des HTV, der Stadt Hanau und des MKK

Ab dem 14.01.22 gilt der MKK als Corona-Hotspot. In der Tennishalle und auch im Clubhaus gilt nun 2G+ (Genesen, Geimpft + Boosterimpfung oder tagesaktueller Test)

Update Landessportbund Hessen

Update Hessischer Tennisverband

Corona-Aktuell Hanau

Corona-Dashboard des MKK

Update 20.08.2021

Neue Regeln für den Tennisbetrieb seit 19. August

Am 17. August hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verabschiedet. Darüber hinaus hat man mit einem Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen einen Stufenplan eingeführt, der die lokalen Behörden befugt, über die Coronavirus-Schutzverordnung hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 16. September 2021.

Grundsätzlich hat sich für den Sport nichts geändert. Denn nach § 20 neuen CoSchuV bleibt der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt – allerdings nur bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35.

Da mittlerweile die Mehrheit aller hessischen Landkreise eine 7-Tages-Inzidenz von über 35 erreicht hat, greifen in diesen Kreisen bereits die ersten strengeren Regelungen gemäß des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts – mit Auswirkungen auf den Sportbetrieb. In welcher Stufe sich Ihr Kreis befindet finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/das-hessische-praeventions-und-eskalationskonzept

Nachfolgend fassen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und Fragestellungen in Bezug auf den Tennisbetrieb zusammen.

7-Tages-Inzidenz > 35 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten (also auch Tennishallen) ist nur mit Negativnachweis (3G-Regel = geimpft – genesen – getestet) gestattet.
  • Der Einlass in die Innengastronomie ist ebenfalls nur für Gäste mit Negativnachweis gestattet. Für Innenräume von Vereinsheimen und Clubhäusern trifft dasselbe zu.

7-Tages-Inzidenz > 50 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Gedrängesituationen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
  • Es gilt eine Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene).

7-Tages-Inzidenz > 100 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Der Einlass auf die Außenflächen von Sportstätten (also auch Tennisplätze im Freien) ist nur mit Negativnachweis gestattet.
  • Der Einlass in die Außengastronomie ist nur für Gäste mit Negativnachweis gestattet. Das gilt auch für den Außenbereich von Sportanlagen (z.B. Terrasse von Tennisclubs).
  • Der Einlass zu Sportveranstaltungen (auch im Freien) ist nur mit Negativnachweis gestattet. Es gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene).
  • Zu beachten ist ferner: Im öffentlichen Raum greift eine allgemeine Kontaktregel. Maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen dürfen im öffentlichen Raum zusammen Sport treiben. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen bei der Beschränkung auf maximal zehn Personen nicht mit.  

Wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird, sollen die Beschränkungen im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden.

Da es einige Fragestellungen zu diesen neuen Regelungen und deren praktische Anwendung auf den Trainings- und Wettspielbetrieb gibt, haben wir die wichtigsten in einem Fragenkatalog zusammengefasst und in diesem Zuge auch die Durchführungsbestimmungen zur Medenrunde entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.

Nachzulesen beim HTV:
https://www.htv-tennis.de/corona-update-neue-regeln-für-den-tennisbetrieb.php

… unsere Duschen sind seit dem 14.07.2021 wieder geöffnet!

Hier findet ihr die Corona-Regeln des HTV für die Durchführung der Medenrunde.


Für den Regelbetrieb ändert sich nicht viel. Ausser das wieder Doppel gespielt werden dürfen und Trainingsgruppen bis 10 Personen (verschiedene Haushalte) zusammen spielen dürfen.


Die Testpflicht für die Aussengastronomie fällt weg, für Innen muss allerdings ein aktueller offizieller negativer Test vorliegen.
alles weitere findet ihr hier: Corona in Hanau

Update vom 02.06.2021

Ab morgen, Donnerstag, 03.06.20201 dürfen Gastronomen rund um Hanau, Gelnhausen und Maintal nun auch wieder im Innenbereich Speisen und Getränke servieren.
Gäste, die nicht durchgeimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. In der Außengastronomie fällt das negative Testergebnis als Zutrittsvoraussetzung weg, hier wird nun lediglich ein Schnelltest vor dem Besuch empfohlen. 

Auch Sport und Kultur profitiert von den Lockerungen der Stufe 2. Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb ist wieder möglich. Es wird ein Schnelltest empfohlen. 

Update (23.05.2021)

Einzel und Doppel sind mit maximal 2 Hausständen erlaubt.
Genesene und Geimpfte sowie Trainer zählen nicht.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, dürfen auf ungedeckten Anlagen (im Freien) Sport ohne Be­schränkung der Gruppengröße oder der Zahl der Hausstände treiben. Pro Trainingsgruppe sind zwei weitere Personen (Trainer/Betreuer) zugelassen.

Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Betreuer/innen können aus weiteren Haus­ständen stammen und dürfen den Mindestabstand zu den Sportler/innen während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.

Bitte registriert euch auch weiterhin mit der Luca-App.

Unsere aktuellen Regeln:

  • Es dürfen nur Einzel gespielt werden
  • Es dürfen sich immer nur zwei Personen auf einem Platz aufhalten
  • Gäste sind derzeit noch nicht zugelassen
  • Der Mindestabstand von 1,50 m muss immer (auch auf dem Platz) gewährleistet sein
  • Der Aufenthalt auf der Terasse ist nur zum Schuhwechsel mit dem nötigen Abstand zulässig
  • Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • Die Toiletten dürfen immer nur von je einer Person betreten werden
  • Die Treppe darf immer nur von einer Person genutzt werden
  • Im Clubhaus (Toiletten) herrscht Maskenpflicht. Bitte tragt die Masken, wenn sich viele Menschen auf der Anlage aufhalten, bis ihr auf dem Platz seid
  • Eltern, die Ihre Kinder zum Training bringen dürfen sich nicht auf der Anlage aufhalten
  • Die allgemeinen Hygiene-Regeln sind zu beachten

Infos vom HTV zur Bundesnotbremse

Verlängerung der Corona-Verordnung bis 9. Mai

Wie geht es weiter mit dem Tennissport?

Die Hessische Landesregierung hat die zuletzt geltenden Regelungen im Sport grundsätzlich bis einschließlich 9. Mai verlängert.

Was gilt für den Trainingsbetrieb bis 9. Mai?

Die bis ursprünglich 18. April geltende Verordnung zu Kontaktbeschränkung wurde auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehen um weitere drei Wochen bis einschließlich 09. Mai verlängert. Der Trainingsbetrieb ist daher nach wie vor unter den zuletzt geltenden Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Landesregierung Hessen (S. 18f.)  möglich:

  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zu verzichten.
  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei dem genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren. 

Update 08.03.2021

https://www.hanau-corona.de

Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen. Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden. 

Wir legen das wie folgt aus:

Tennisspielen ist in der Halle weiterhin wie folgt möglich:

1 Trainer + 1 Haushalt (1 Spieler oder max 4 Geschwisterkinder, Ehepaare etc. maximal 5 Personen inkl. Trainer!)

Doppel sind mit maximal zwei Haushalten möglich

Dies entspricht den Regeln der Stadt Hanau! Die Regeln des HTV gelten nur dann wenn die Stadt Hanau diese bestätigt!

Update vom 15.12.2020

Für den Tennissport in Hessen kann es weiter gehen wie bisher! Der Sport in Hessen bleibt von den erweiterten Einschränkungen unberührt.

Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes (max. 4 Personen/Platz) gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen aber geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft

Das bedeutet für das Tennistraining:

  • Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler). In unserer Halle gibt es hierzu keine Ausnahmen, da der Platz für einen von außerhalb coachenden Trainer nicht gegeben ist!
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Update vom 06.11.2020

Die erneute Kehrtwende ist geschafft! Der Tennissport in Hessen ist wieder – unter Einschränkungen – genehmigt. Mit sofortiger Wirkung kann das Tennisspielen alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand in den Hallen sowie auf den Freiplätzen wieder aufgenommen werden.

Der Druck hat sich ausgezahlt, die erneute Kehrtwende ist geschafft. Nachdem die Hessische Landesregierung für den 5. November die ursprüngliche Verordnung vom 03.11. überraschend und ohne Begründung im Sportbereich geändert hat, kommt es nun zur erneuten Änderung der Verordnung – zu Gunsten unseres geliebten Tennissports. Die Hessische Landesregierung nimmt also offiziell die zuletzt veröffentlichten Beschränkungen zurück.

In der neuesten Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sports vom 6. November heißt es wörtlich: „Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben.“Pressemitteilung des Hessischen Ministerium des Inneren und Sport

Tennisspielen ist somit unter den folgenden Bedingungen wieder erlaubt:

  • maximal zwei Spieler pro Platz (2 Spieler oder 1 Spieler + 1 Trainer)
  • Doppel möglich, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Der HTV empfiehlt darüber hinaus:

  • Maske überall abseits des Platzes tragen
  • Grundsätzlich den Mindestabstand von 1,5m einhalten
  • Umkleiden und Duschräume geschlossen halten
  • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften

In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen! Verzichten Sie auf jegliche Handlungen, die Ihren Aufenthalt, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.

Unser Respekt und Dank gelten den Entscheidungsträgern, die die getroffene Entscheidung nochmals geprüft und zurückgenommen haben, aber insbesondere unserer Tennisgemeinde für den vorbildlichen Zusammenhalt in dieser herausfordernden Situation. Die schnelle und direkte Kommunikation mit der Hessischen Landesregierung durch den HTV auf der einen Seite, aber insbesondere die außerordentliche Unterstützung der Vereine, Trainerinnen und Trainer sowie Spielerinnen und Spieler auf der anderen Seite, haben wesentlich dazu beigetragen, die Politik von einem Umdenken zu überzeugen.

Im Interesse unserer Vereine, Trainer, Spieler sowie der Hallenbetreiber wird der HTV auch weiterhin die guten persönlichen Kontakte zu den Verantwortlichen pflegen und sich für den Tennissport einsetzen. Dennoch, wir sind alle aufeinander angewiesen. Daher die Bitte an alle: haltet die verordneten Regelungen ein!

Corona Update 03.11.2020 kein Tennis im November!

Die Landesregierung untersagt Freizeit- und Amateursport in ganz Hessen. Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen…Am vergangenen Freitag (30.10.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich: *„(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“Was bedeutet das nun für das Tennistraining?Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt!Tipp: Von diesem Lockdown betroffene Soloselbständige Trainerinnen und Trainer sowie Tennis-Akademien können eine Corona-Entschädigung für den November beantragen. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.Wie sieht der HTV diese Entwicklung?Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt.Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.Wir entschuldigen uns bei allen Beteiligten vielmals für die nun verursachten Umstände. Dennoch bitten wir Sie, die neuen Regelungen dringend zu beachten und einzuhalten! Wir werden wieder informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!

Corona Update 01.11.2020

Liebe Tennisfreunde,

laut den neuesten Auflagen dürfen ab dem 02.11.2020 nur noch Einzelspiele stattfinden, Doppel sind nur möglich wenn alle Teilnehmer aus einem Haussstand kommen. Hierbei ist es egal ob draussen oder in der Halle.

Trainerstunden sind nur als Einzeltraining erlaubt. Gruppentraining darf nicht stattfinden. Evlt. gibt es ja die Möglichkeit für diesen Monat die Gruppen so einzuteilen, dass die Stunden im Wechsel als Einzeltraining stattfinden können. 

Die geltenden Hygienregeln vom 26.10. müssen zwingend eingehalten werden.

Weiterhin gelten folgende Nutzungsbedingungen:
Im ganzen Gebäude muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Dieser darf nur zum Spielen abgenommen werden.
Auch die Spieler müssen die 1,50m Abstand jederzeit einhalten (speziell beim Seitenwechsel ist darauf zu achten!)
In der Halle dürfen sich nur noch nur die zur Zeit Spielenden aufhalten. 

Nachfolgende Spieler dürfen sich maximal zu zweit mit mind. 1,50m Abstand im Vorraum aufhalten und dass auch nur um die Schuhe zu wechseln.  Alle anderen warten bitte draussen VOR der Tür und betreten den Vorraum erst wenn er wieder leer ist. 

Gleiches gilt für die Spieler die die Halle verlassen. Es können sich immer nur 2 Personen im Vorraum aufhalten. 
Bitte sorgt also dafür, dass ihr max. 5 Minuten vor Spielbeginn den Vorraum betretet. 
Bitte nutzt die bereitgestellten Desinfektionsmittel zur Hand und Flächendesinfektion.
Sollte sich hieran etwas ändern melden wir uns umgehend wieder.

Bis dahin bleibt gesund!